Rede von Herrn Staatssekretär Josef Hecken am 25. März 2003 in Luxemburg, Messehalle Chancengleichheit statt Wohltätigkeit

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Anrede,
vor knapp zwei Jahren hat das Oberste französische Gericht einem Kind mit einer schweren Behinderung Schadensersatz zugesprochen.
Das Gericht führt aus, das Kind hätte ein Recht darauf gehabt, abgetrieben und damit nicht geboren zu werden. Ein solches Urteil ist eine Schande!
Ein solches Urteil tritt die Menschenwürde mit Füßen!
Ein solches Urteil missachtet alle elementaren Gründsätze der Humanität!
Urteile, die eine ähnlich verwerfliche "Geisteshaltung" verraten, gibt es auch von deutschen Gerichten.
Ich denke hier nur an das unsägliche Urteil eines Landgerichts, in dem die von einer Behinderteneinrichtung ausgehenden Spielgeräusche als "animalische Töne" klassifiziert wurden. Auch das ist eine Schande!
Der behinderte Mensch - ein Schadensfall!
Das ist aber leider immer noch die Haltung, die trotz aller gesetzlichen Verbesserungen der letzten Jahre auch heute noch in den Köpfen vieler Menschen verankert ist. Und das ist ein Skandal!
Leider ist das aber nicht neu:
Von jeher gab es behinderten Menschen gegenüber Formen der Abgrenzung und der Ausgrenzung. Als "Krüppel" und "Schwachsinnige" abgestempelt, hatten die behinderten Menschen auch in der Geschichte nie viel zu lachen. In der Antike waren griechische und römische Schönheitsideale maßgebend: Perfekte Menschen mit perfekten Körpern.
Es war ein langer Weg vom Tollhaus bis zur Werkstatt für Behinderte!
Und es wäre ein fundamentaler Irrtum, zu glauben, wir hätten heute Diskriminierung, Missachtung und gesellschaftliche Intoleranz gegenüber Menschen mit Behinderungen schon endgültig überwunden.
Allzu oft sind die archaischen Praktiken auch heute noch anzutreffen. In manchen Bereichen sind sie nur zivilisatorisch verfeinert worden. Das macht es aber nicht besser!
Anrede,
es geht mir nicht darum, das Leben von und mit behinderten Menschen schönzureden.
Es gibt unter ihnen Verzweifelte. Sie können ihr Leben nicht annehmen, weil sie selbst von ihrer Umwelt nicht angenommen sind.
Genau das aber macht ihre eigentliche Behinderung aus. Und genau das können wir ändern, wenn wir es ändern wollen. Nicht körperliche oder geistige Beeinträchtigungen als solche, sondern deren soziale Folgen, die Reaktionen der anderen, lassen behinderte Menschen oft an ihrem Leben verzweifeln.
Behindert wird man nicht allein durch eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, sondern oft noch viel mehr durch eine Gesellschaft, die Behinderung verdrängt.
Grundrechtsänderungen, Gesetzesverbesserungen, all dies setzt Signale und zeigt neue Wege auf.
Aber was das wichtigste ist: Wir müssen parallel zu Gesetzesänderungen auch daran arbeiten, die Mauern in den Köpfen zu durchbrechen.
Gesetze und Verordnungen alleine reichen nicht aus.
In einer nur allzu egozentrisch ausgeprägten Gesellschaft gibt es täglich eine Vielfalt von Beispielen, die belegen, dass Rücksichtnahme oder Verstand schon im Umgang von Menschen ohne Behinderung miteinander eine Seltenheit sind.
Erst recht gilt dies dann für den Umgang mit behinderten Menschen.
Hier gibt es noch viel zu tun. Wir müssen gemeinsam mithelfen, das zu erreichen, was für alle Menschen das Wichtigste ist: Ihre Würde zu wahren.
Und dies ist ein langer und dorniger Weg, auf dem wir noch lange nicht am Ziel angelangt sind.
In Deutschland waren es die Lebenshilfen, die kurz nach dem Kriege eine damals neue, menschliche Sicht behinderten Menschen gegenüber einbrachten.
Heute können wir sagen: Chancengleichheit, Normalisierung, Integration, Selbstbestimmung, Mitbestimmung sind für behinderte Menschen zumindest nach der Gesetzeslage selbstverständlich und werden eingefordert.
Ausgelöst durch die "Rahmenbedingungen für die Herstellung von Chancengleichheit Behinderter", die am 20. September 1983 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet wurden, durch den Vertrag von Amsterdam der Europäischen Union und nicht zuletzt der Aufnahme des Diskriminierungsverbotes in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (1994) ist ein gedanklicher Wandel in der behindertenpolitischen Zielrichtung eingetreten.
Sonderlösungen für behinderte Menschen, seien sie auch noch so hilfreich, sind nicht mehr der Königsweg.
Der tiefgreifende Wandel in der behindertenpolitischen Grundposition sowie im Selbstverständnis der Menschen mit Behinderungen verbietet besondere Lösungen für behinderte Menschen.
Das bedeutet, die Beseitigung von strukturellen Barrieren ist angesagt.
Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigt. Grenzen können nur dort sein, wo Anpassungsmaßnahmen eine unzumutbare Härte bedeuteten.
Die Behindertenpolitik hat in den letzten 20 Jahren einen Wandel erlebt. Weg von der Fürsorge hin zur Ausgestaltung von Bürgerrechten, die eine Teilhabe und Integration behinderter Menschen an und in das gesellschaftliche Leben im umfassenden Sinne ermöglicht.
Menschen mit Behinderungen sind demnach nicht mehr nur Objekt von Hilfe, sie sind zum Subjekt geworden und nehmen Rechte wahr.
Das heißt, die Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird mehr und mehr zur Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Felder gesellschaftlichen Handelns zieht.
Dies alles klingt gut, überzeugend und richtig, doch ist damit die tatsächliche Umsetzung dieser Ziele für Menschen mit Behinderungen noch lange nicht getan.
Neue Gesetze haben die Situation von Menschen mit Behinderungen zumindest auf dem Papier verbessert. Der Bund hat mit dem Sozialgesetzbuch IX, in dem das versplitterte Rehabilitationsrecht zusammengeführt wurde, Zeichen gesetzt.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ist erreicht worden, dass besondere Anstrengungen zu unternehmen waren, um Menschen mit schweren Behinderungen dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzuführen. Dieses Gesetz hat sich in seiner Ausführung bewährt. Allerdings muss hier kritisch angemerkt werden, dass es nicht gelungen ist, in allen Bundesländern das gesetzte Ziel zu erreichen und so 50.000 Behinderte zusätzlich in Arbeit zu bringen.
Nur das Saarland konnte die Vorgaben erfüllen, bundesweit sind es nur knapp 65 % des definierten Ziels, die erreicht worden sind.
Demzufolge ist es auch nur gelungen, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um 11 % zu senken.
Dies ist bedauerlich, denn gerade die Teilnahme am Arbeitsleben ist es, die für Menschen mit Behinderung nicht nur materielle Sicherheit, sondern darüber hinaus - was viel wichtiger ist - Selbstwertgefühl, Bestätigung und ein Gefühl des "Dazugehörens" vermittelt.
Kernstück der bundesgesetzlichen Regelungen der letzten Jahre ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, das am 1. Mai 2002 in Kraft trat.
Da für behinderte Menschen Barrierefreiheit ein zentrales Thema ist, ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche die Kernforderung dieses Gesetzes.
Hierzu hat Herr Frehe eben ausführlich berichtet.
Ich kann mich deshalb auf unser Landesgesetz beschränken, denn die Bundesregelungen gelten nicht unmittelbar in den Ländern.
Meine Damen und Herren,
im Saarland leben 58.000 Frauen und 84.000 Männer, also rund 142.000 Menschen, die schwerbehindert sind. Das sind etwa 14 % der Bevölkerung. Von diesen sind 60,4 % über 64 Jahre alt.
Je älter ein Mensch wird, desto mehr steigt die Wahrscheinlichkeit, eine dauerhafte Gesundheitsstörung zu erleiden und behindert zu werden. Denn auch das darf man nicht vergessen: Wenn wir mutige Schritte zur Schaffung von Barrierefreiheit unternehmen, so ist dies auch ein Schritt zur Gestaltung einer Gesellschaft der Zukunft. Diese Maßnahmen helfen nicht nur Behinderten, sondern dienen auch der Erleichterung für ältere Menschen, die seh- oder mobilitätsbehindert sind.
Heute sind in Deutschland nur knapp 23 % der Menschen über 60 Jahre alt.
In 25 Jahren werden es über 40 % sein.
Spätestens dann brauchen wir Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Denn Behinderte wie Ältere haben ein Recht darauf, sich barrierefrei bewegen und barrierefrei kommunizieren zu können.
Anrede,
wir haben im vergangenen Jahr zusammen mit der saarländischen Fachöffentlichkeit ein Eckpunktepapier entwickelt, aus dem nun der Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Saarlandes erarbeitet wurde.
Dieser Entwurf wurde zwischenzeitlich mit dem Landesbehindertenbeirat diskutiert, ist den saarländischen Ministerien zur Stellungnahme gegeben worden und befindet sich nun in der externen Anhörung bei den Behindertenorganisationen- und verbänden. Wir hoffen, vor der Sommerpause das Gesetz im Landtag einbringen zu können.
Das Gesetz orientiert sich an den Zielen und Vorgaben des Bundesgesetzes.
Was sind seine Inhalte?
Das Landesgesetz, das für die Verwaltungen des Landes, die Kommunen, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts, kurzum für alle öffentlichen Stellen im weitesten Sinne gilt, normiert ein allgemeines Benachteiligungsverbot.
Das bedeutet, die Behörden dürfen behinderte und nichtbehinderte Menschen nicht ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandeln. Bei der Planung von Maßnahmen sind Benachteiligungen zu vermeiden und die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen ist zu beachten.
Kernstück des Gesetzes ist, wie im Bundesgleichstellungsgesetz, die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche.
Das Ziel einer allgemeinen Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung räumlicher Barrieren auch die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen sowie die barrierefreie Kommunikation im Verwaltungsverfahren mit Gebärdendolmetschern oder über entsprechende elektronische Medien.
Besonders weitreichende Regelungen binden die Verwaltungen. Neue Gebäude müssen künftig barrierefrei sein, für bestehende Bauten gibt es eine Zeitschiene, in der Barrierefreiheit erreicht werden soll.
Sobald es bei diesen älteren Bauten größere Umbaumaßnahmen gibt, muss auch hier die Barrierefreiheit hergestellt werden.
Wir sind aber noch einen Schritt weitergegangen:
Damit die Umrüstung von Altbauten nicht ewig dauert, haben wir festgelegt, dass spätestens in 10 Jahren alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sein müssen.
Das kostet viel Geld! Entsprechend groß ist deshalb auch der Widerstand gegen diese Regelung sowohl bei Bürgermeistern wie auch bei Finanzpolitikern.
Und trotzdem kämpfe ich für diese Frist, denn ohne eine Frist dauert alles viel zu lange.
Bescheide und Vordrucke sind so zu gestalten, dass sie in einer Form bekannt gegeben werden, die für behinderte Menschen wahrnehmbar ist. Internetseiten der öffentlichen Stellen sind durch entsprechende Benutzeroberflächen soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Hör- und sprachbehinderte Menschen erhalten das Recht, in Verwaltungsverfahren in Gebärdensprache oder mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu kommunizieren.
Zwischenzeitlich ist im Saarland eine Dolmetscherzentrale eröffnet worden, deren Aufgabe es ist, Gebärdensprachdolmetscher zu vermitteln aber auch andere z. B. elektronische Kommunikationshilfen bereit zu halten. Damit ist sichergestellt, dass sich Betroffene dieser Hilfen und Dolmetscher bedienen können, wenn sie mit Verwaltungen kommunizieren müssen.
Zugunsten behinderter Menschen, die eine Benachteiligung glaubhaft machen, wird eine Beweislastumkehr eingeführt. Trägt ein behinderter Mensch Tatsachen vor, wonach eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass eine Benachteiligung wegen der Behinderung zu vermuten ist, so ist - im Streitfall - die Gegenseite dafür beweispflichtig, dass keine Benachteiligung vorliegt. Diese Regelung erleichtert es Menschen mit Behinderungen gegen Benachteiligungen aufgrund ihrer Behinderung vorzugehen.
Durch die Einführung der Verbandsklage werden die Klagerechte behinderter Menschen erheblich verbessert. Damit können Verbände behinderter Menschen künftig Verstöße gegen Gleichstellungsrechte in Fällen von allgemeiner Bedeutung selbst geltend machen.
Weiter erhalten die Stelle des/der Landesbeauftragten für Behindertenfragen und der Landesbehindertenbeirat im Gesetz ihre rechtliche Absicherung.
Wir haben sowohl den Beauftragten wie auch den Beirat schon seit Jahren als unabhängige Institutionen, die nicht von der Regierung abhängig sind und sowohl das Parlament wie die Ministerien in behindertenpolitischen Fragen nicht nur beraten, sondern oft auch kritisch begleiten.
Dieser kritische Dialog ist unendlich fruchtbar und hilft sehr häufig, spezielle Probleme von Behinderten nicht nur besser wahrzunehmen, sondern auch, vernünftige Lösungen zu finden.
Durch die jetzt erfolgende rechtliche Absicherung werden Beauftragter und Beirat gegenüber der Regierung gestärkt.
Sie haben nun gesetzliche Rechte und sind nicht mehr auf Wohlwollen angewiesen. Das ist gut und wichtig für die Unabhängigkeit!
Ganz wichtig ist, dass auch kommunale Behindertenbeauftragte verpflichtend vorgeschrieben werden. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass vor Ort, dort wo der behinderte Mensch lebt, eine Interessenvertretung eingerichtet wird, die die Sichtweisen und Notwendigkeiten behinderter Menschen mit einbringt.
Gerade weil wir so gute Erfahrungen mit dem Landesbehindertenbeauftragten gemacht haben, soll vor Ort in den Kommunen gleiches erreicht werden.
Auch hier lamentieren natürlich die Bürgermeister, die befürchten, es werde in ihre Kompetenzen eingegriffen.
Wir machen es aber trotzdem, denn gerade vor Ort werden die Belange Behinderter oft sträflich vernachlässigt.
Wie anders ist es zu erklären, dass mitten in Saarbrücken vor zwei Jahren für über 5 Millionen € ein tolles Spaßbad eröffnet wurde, das nicht barrierefrei ist. So etwas darf in Zukunft nicht mehr passieren!
Meine Damen und Herren,
das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Es zeichnet sich ab, dass noch einige intensive Verhandlungen bevorstehen. Das betrifft weniger die Betroffenen und ihre Verbände. Vielmehr wird von dort auch weitere Veränderung im Sinne der Sache angestrebt werden. Doch im Grunde sind wir uns einig, dass der vorgelegte Entwurf eine gute Grundlage ist.
Die Probleme werden sich bei der Diskussion um die Kostenfolgen dieses Gesetzes ergeben.
Im Zeitalter der knappen Kassen, der Restriktionen im Sozialbereich, der neoliberalen Strömungen bedarf es einer intensiven Überzeugungsarbeit, um Geld einzufordern für Umbauten in Gebäuden, bei der Straßenplanung, in Nahverkehrsmitteln, in der Ausgestaltung von Internetseiten mit entsprechender Soft- und Hardware, im entsprechenden Auftritt der Behörden nach außen, für Dolmetscherdienste.
Gerade in diesem Jahr, dem Jahr 2003, erfahren wir durch die Europäische Union besondere Unterstützung, denn diese hat dieses Jahr zum "Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderungen" erklärt.
Die Agenda für das Europäische Jahr für Menschen mit Behinderungen, wie sie am 23. März 2002 in der Deklaration von Madrid verabschiedet wurde, fordert Chancengleichheit statt Wohltätigkeit, empfindet gesellschaftliche Barrieren als diskriminierend und hat Visionen entwickelt, deren Kernpunkte lauten:
  • nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe,
  • nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung,
  • nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung.

Anrede,
mit Deklarationen und Gesetzen alleine ist es nicht getan. Aber dennoch sind Gesetze wichtig, denn leider geschieht freiwillig noch weniger. Deshalb ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ein wichtiger Schritt.
Die Umsetzung dieses Gesetzes wird uns die nächsten Jahre beschäftigen.
Darüber hinaus müssen wir das politische Bewusstsein verändern.
Es gilt, die noch immer bestehenden Mauern in den Köpfen vieler Menschen niederzureißen!
Hier ist noch unendlich viel zu tun.
Wir werden auch in den kommenden Jahren noch viel Kraft, Mut und Ausdauer benötigen, um voranzukommen.
Denn oft ist es wie in Echternach: Drei Schritte vor und zwei zurück.
Das ist aber egal: Auch langsam erreicht man das Ziel. Man darf nur nicht aufgeben!